Aufnahmen in das Bundesweite Verzeichnis für Immaterielles Kulturerbe möglich: die 7. Bewerbungsrunde hat begonnen!

Seit 2013 unterstützt Deutschland die UNESCO-Konvention zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes, wodurch die Vielfalt an lebendigem Kulturerbe in Deutschland gepflegt und gefördert wird.
Mit der Listung im Bundesweiten Verzeichnis zeigt Deutschland, welche vielfältigen kulturellen Traditionen und Ausdrucksformen praktiziert und weitergegeben werden. Von Festen, Bräuchen, Musik, Tanz und Theater bis hin zu traditionellen Handwerkstechniken und Wissensformen würdigt es kreative und inklusive immaterielle Kulturformen.

Aktuell sind 168 Kulturformen wie beispielsweise der Moderne Tanz, das Kunsthandwerk aus dem Erzgebirge, der Streuobstanbau oder der Poetry Slam verzeichnet. Im Sächsischen Landesverzeichnis sind bisher 14 regionalspezifische kulturelle Praktiken zu finden.


Ab sofort können Sie sich mit "Ihrer" Kulturform für die Aufnahme ins Bundesweite Verzeichnis bewerben:
Bis zum 31. Oktober 2025 können zivilgesellschaftliche Gruppen aus ganz Deutschland ihre Anträge in den jeweiligen Bundesländern einreichen.

Sie haben Interesse!? Dann finden Sie hier alle relevanten Informationen zum Bewerbungsverfahren in Sachsen auf einen Blick:

 

Was?

mündlich überlieferte Traditionen und Ausdrucksformen

Darstellende Künste

gesellschaftliche Bräuche, Rituale, Feste

traditionelle Handwerkstechniken

Wissen und Bräuche in Bezug auf die Natur und das Universum

Formen gesellschaftlicher Selbstorganisation

 

Wer?

Gruppen und Gemeinschaften, die eine Kulturform ausüben und kreativ an zukünftige Generationen weitergeben

 

Wann?

Bis zum 31. Oktober 2025 muss das Antragsverfahren in digitaler Form bei dem Sächsischen Ministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus (SMWK) eingegangen sein.  

Wie?

Alle zwei Jahre können bundesweit einheitliche Bewerbungsunterlagen in den jeweiligen Länderministerien eingereicht werden. Die entsprechenden Formulare finden Sie hier zum Download.
Um als Immaterielles Kulturerbe im Sinne der UNESCO zu gelten, müssen bestimmte Voraussetzungen wie eine kreative und inklusive Weitergabe von Wissen und Können von Generation zu Generation erfüllt sein. Diese Kriterien sollten in den Bewerbungsunterlagen deutlich zum Ausdruck kommen. Erfüllt eine Kulturform in ganz besonderer Weise die Anforderungen und Zielstellung der Konvention, ist eine Aufnahme als Gutes Praxisbeispiel möglich.  

 

Mehrstufiges Bewerbungs- und Entscheidungsverfahren

Ausführliche Informationen liefert Ihnen unsere weiterführende Infografik zum Bewerbungsprozess

Für weitere Fragen und Unterstützung im Bewerbungsverfahren stehen wir Ihnen als Beratungs- und Forschungsstelle für Immaterielles Kulturerbe gern zur Verfügung!

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