Aufnahme in das Bundesweite Verzeichnis für Immaterielles Kulturerbe
Im zweijährigen Turnus ist eine Bewerbung zur Aufnahme in das Bundesweite Verzeichnis für Immaterielles Kulturerbe möglich. In diesem können kulturelle Praktiken entweder als Kulturform oder als Modellprogramm für das Register Guter Praxisbeispiele gelistet werden.
Die Bewerbungsunterlagen werden in dem Bundesland eingereicht, in dem die Kulturform tatsächlich ausgeübt wird oder die Trägergruppe ihren Sitz hat. Bei länderübergreifenden kulturellen Praktiken wird eine gemeinsame Bewerbung ausdrücklich empfohlen.
Voraussetzung für die Aufnahme in das Bundesweite Verzeichnis für Immaterielles Kulturerbe ist das Erfüllen der Aufnahmekriterien im Sinne des UNESCO-Übereinkommens zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes.
- Kriterien zur Aufnahme einer Kulturform in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes
- Kriterien zur Aufnahme eines Programms, Projekts oder einer Aktivität für das Register Guter Praxisbeispiele der Erhaltung Immateriellen Kulturerbes
Die eingereichten Bewerbungen durchlaufen ein mehrstufiges Bewertungsverfahren, in das die Länder, die Kulturministerkonferenz, die Deutsche UNESCO-Kommission und ein unabhängiges Fachkomitee eingebunden sind.
Einreichung der Bewerbungsunterlagen im Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus.
Begutachtung, Empfehlung und Auswahl durch den Sächsischen Kultursenat.
Nominierung von max. vier Vorschlägen für das Bundesweite Verzeichnis für Immaterielles Kulturerbe.
Nach Bestätigung der Auswahlempfehlungen durch die Sächsische Staatsministerin für Kultur und Tourismus werden alle positiv begutachteten Kulturformen im Sächsischen Landesinventar verzeichnet.
Dies ermöglicht die Sichtbarkeit regionalspezifischer Vielfalt.
Zusammenführung der Vorschläge aller Bundesländer in der Geschäftsstelle der Deutschen UNESCO-Kommission.
Weiterleitung an das unabhängige Fachkomitee Immaterielles Kulturerbe der Deutschen UNESCO-Kommission.
Begutachtung der Bewerbungen durch ein unabhängiges, von der Deutschen UNESCO-Kommission einberufenes Fachkomitee.
Empfehlungen bezüglich einer Aufnahme, Rückstellung oder Ablehnung der Kulturform in das Bundesweite Verzeichnis.
Staatliche Bestätigung der Auswahlempfehlungen durch die Kulturministerkonferenz und der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien.
Aufnahme in das Bundesweite Verzeichnis für Immaterielles Kulturerbe.
Behandlungen der Rückstellungen erfolgen gesondert.
Das Bewerbungsverfahren in Sachsen auf einen Blick
Gruppen, Gemeinschaften und Einzelpersonen, die kulturelle Ausdrucksformen aktiv pflegen und praktisch ausüben, können Bewerbungen einreichen.
Das von der Deutschen UNESCO-Kommission bereitgestellte Antragsformular sowie zwei fachliche Begleitschreiben und zehn Bilder, die die praktische Ausübung der Kulturform illustrieren, müssen fristgerecht eingereicht werden.
Bewerbungsrunden werden im zweijährigen Turnus ausgeschrieben. Die nächste Bewerbungsphase wird voraussichtlich von April bis Oktober 2025 stattfinden.
In Sachsen werden die Bewerbungen in digitaler Form durch das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus entgegengenommen.
Ihr Ansprechpartner ist Sven Hacker.
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der Deutschen UNESCO-Kommission.
Im Bewerbungsprozess stehen wir Ihnen gern beratend zur Seite!
Kontakt
Institut für Sächsische Geschichte und Volkskunde (ISGV)
Beratungs- und Forschungsstelle für Immaterielles Kulturerbe in Sachsen
Beratung: Antje Reppe
E-Mail: ike@isgv.de
Telefon: 0176 41941275